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Zusammen mit Ihrem Wohnmobil können Sie bei uns auch eine Reiseversicherung abschließen.
Wegen der hohen Stornosätze der Vermieter, bis zu 100% der Kosten, empfehlen wir Ihnen mindestens
den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Sie haben die Möglichkeit während der Online-Buchung eine der nachfolgenden Versicherungen abzuschliessen.
Alternativ können Sie auch direkt bei der Allianz Global Assistance eine Versicherung abschliessen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Allianz Global Assistance ein Wohnmobil als Mietobjekt gilt.
Der Reiserücktritt-Vollschutz beinhaltet:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten ohne Selbstbehalt aus dem versicherten Reisearrangement
bei Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt
aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR).
2. Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der gebuchten und
versicherten Reise sowie den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor
Ort bei nicht planmässiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR).
3. Umbuchungsgebühren-Schutz
Versicherung der Mehrkosten der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit
höherem Preis bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung
nach Auftreten des versicherten Ereignisses angefallen wären.
4. Reiseservice-Helpline (Reise-Assistance)
24 Stunden Service-Telefon. Die Allianz Global Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen.
Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber
behilflich.
Der Reiserücktritt-Vollschutz Plus beinhaltet die Leistungen des Reiserücktritt-Vollschutzes und zusätzlich:
5. Auslandsreise-Krankenversicherung
Erstattet gemäss den Versicherungsbedingungen die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei akut
eintretenden Krankheiten und Unfallverletzungen auf der Auslandsreise. Krankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll;
daneben wird Krankenhaustagegeld gezahlt. Leistungen in Deutschland: Krankenhaustagegeld, Rücktransport und Überführung.
Der Reiserücktritt-Basisschutz beinhaltet:
1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei
Nichtantritt der Reise sowie die Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt
aus versichertem Grund (§ 2 AVB RR).
2. Reiseservice-Helpline (Reise-Assistance)
24 Stunden Service-Telefon. Die Allianz Global Assistance-Notrufzentrale hilft bei der Bewältigung von etwaigen Reisezwischenfällen.
Sie ist bei Umbuchungen, Organisation eines Reiserufes und Übermittlung von Nachrichten an Angehörige oder Arbeitgeber
behilflich.
Der Komplettschutz beinhaltet die Leistungen des Reiserücktritt-Vollschutzes
und zusätzlich:
5. Auslandsreise-Krankenversicherung
Erstattet gemäss den Versicherungsbedingungen die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei akut eintretenden
Krankheiten und Unfallverletzungen auf der Auslandsreise. Krankenrücktransport, wenn medizinisch sinnvoll; daneben wird Krankenhaustagegeld
gezahlt. Leistungen in Deutschland: Krankenhaustagegeld, Rücktransport und Überführung.
6. Reise-Notruf-Versicherung
Bietet und organisiert Hilfe weltweit bei Notfällen im Ausland. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Allianz Global Assistance-Notrufzentrale
24 Stunden täglich zur Seite.
7. Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssummen: je Person 2.000,- Euro; je Familie 4.000,- Euro.
Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während der Reise bis zur Höhe
der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
Ausnahmen gelten für Schmuck, Geld/Wertpapiere, Foto-/Videoapparate und EDV-Geräte.
- unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit;
- Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
- erheblicher Sachschaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm,
Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten;
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer
betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
- unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses der versicherten Person oder einer mitreisenden
Risikoperson, sofern die versicherte Person bei Reisebuchung arbeitslos war;
- die Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person;
- die mitreisenden versicherten Personen sowie deren Angehörige und Lebenspartner, sofern nicht mehr
als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;
- diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Allianz Global Assistance im PDF-Format (244 kB).
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