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Mietbedingungen

Mietbedingungen als PDF Mietbedingungen als PDF
Gültig für Mieten vom 01.01.10 bis 31.12.10, Stand 19.09.09
Pannenhilfe, Reparaturen
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.

Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter ausser dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Der Mieter hat Touring Cars selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.

Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

Alle Fahrzeuge sind bestens gepflegt und gewartet. Trotzdem ist man natürlich gegen Pannen nicht gefeit. Bitte beachten Sie: Kleinere Reparaturen bis € 50 können Sie selbst in Auftrag geben ohne die Zustimmung von Touring Cars vorab einzuholen. Bitte bewahren Sie aber die Reparatur-Rechnung auf! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigenden Aufträge brauchen Sie die Zustimmung von Toruing Cars. Aber auch hier gilt: Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar - es gilt eindeutig: ohne Beleg keine Erstattung!

Sollte das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters länger als 24 Stunden wegen eines Schadens (mechanical breakdown, nicht Unfall) und der dazu nötigen Reparatur ausfallen, erstattet Touring Cars lediglich maximal die Tagesrate (oder anteilig davon) für das Fahrzeug, allerdings keine weiteren Kosten wie Hotel, Mietwagen, entgegangene Urlaubszeit etc..
 
Endreinigung
Das Fahrzeug muss mit besenreinem Innenraum und mit entleerten Toiletten und Abwassertanks zurückgebracht werden. Die Aussenreinigung und Innengrundreinigung ist in der Servicepauschale enthalten. Sind dieTanks nicht entleert und reichen 2 Stunden für die Innenreingung wegen starker Verschmutzung nicht aus, wird eine Gebühr in Höhe von € 150 plus € 60 pro Arbeitsstunde erhoben.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, ansonsten wird bei Fahrzeugrückgabe eine Gebühr in Höhe von € 26 plus € 2 pro Liter erhoben.
Die Gasflaschen müssen ebenfalls wieder aufgefüllt werden, ansonsten wird dafür bei Fahrzeugrückgabe eine Gebühr in Höhe von € 13 plus € 50 pro benutzter Gasflasche berechnet.
 
Haustiere - Rauchen
Das Mitnehmen von (Haus-)Tieren ist nicht erlaubt! Bei Zuwiderhandlung berechnet Touring Cars bei der Fahrzeugrückgabe eine Gebühr in Höhe von € 400.

Rauchen in den Fahrzeugen ist ebenfalls nicht erlaubt!
Bei Zuwiderhandlung berechnet Touring Cars bei der Fahrzeugrückgabe eine Gebühr in Höhe von € 850.
 
Fährbuchungen
Sollten Sie planen, Ihr Motorhome auf eine Fähre in Europa mitzunehmen,raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fähr-Unternehmen.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren.Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein grösseres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.
 
WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
 
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