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Unsere Preise enthalten grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Vollkasko-Versicherung,
die wiederum eine Teilkasko-Versicherung enthält. Im Vollkasko-Fall (selbst verursachte Schäden am Fahrzeug) wie im Teilkasko-Fall (u.a. Hagel, Wildunfall,
Einbruchschaden, Schäden an der Windschutzscheibe) besteht ein Selbstbehalt. Reifenschäden und Schäden am Unterboden sind immer voll zu bezahlen.
Es gelten die allgemeinen deutschen Versicherungsbedingungen, wie bei Ihrem privaten Pkw (eigenverschuldet = Vollkasko, fremdverschuldet = gegnerische Haftpflicht).
Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet.
Eine Haftpflichtversicherung des Vermieters für Ansprüche von Dritten gegenüber dem Mieter des Wohnmobils bei Personenschäden und/oder Sachschäden am Eigentum Dritter
ist im Preis eingeschlossen.
Für alle Fahrzeuge ist eine Kasko-Versicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung für den Mieter im Schadensfall für
- Schäden am Mietfahrzeug (egal wie und von wem verursacht)
- bei Diebstahl (Ausnahme siehe WICHTIG), Einbruch und Vandalismus
- bei Schäden an Spiegeln, Scheiben und Windschutzscheibe
- bei Schäden an Reifen, Unterboden, Dach
Im Preis eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung des Vermieters mit einer Deckungssumme von max. € 760.000 bei Schäden durch Feuer oder Explosion sowie
unbegrenzter Deckung bei Unfällen für Ansprüche von Dritten gegenüber dem Mieter des Wohnmobils bei Personenschäden und/oder Sachschäden am Eigentum Dritter.
Für alle Fahrzeuge ist auch eine Basis-Versicherung im Preis eingeschlossen. Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung für den Mieter im Schadensfall
auf bis zu € 1.800 pro Schadensfall
- bei Ansprüchen Dritter für Schäden an deren Eigentum
- bei Schäden am Mietfahrzeug durch Unfälle
- bei Diebstahl (Ausnahme siehe WICHTIG), Einbruch und Feuer
- bei Schäden an Dach(aufbau)
Unsere Preise enthalten grundsätzlich eine Versicherung mit Vollkasko- und Teilkaskoschutz. Für Beschädigungen, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger
Nutzung entstehen, haftet der Mieter pro Schadensfall. Der Selbstbehalt im Vollkasko-Fall (selbst verursachte Schäden am Fahrzeug) beträgt 1.000 €, im Teilkasko-Fall
(u.a. Hagel, Wildunfall, Einbruchschaden, Schäden an der Windschutzscheibe) ebenfalls 1.000 €. Reifenschäden und Schäden am Unterboden sind immer voll zu bezahlen,
es gelten die allgemeinen deutschen Versicherungsbedingungen, wie bei Ihrem privaten Pkw (eigenverschuldet = Vollkasko, fremdverschuldet = gegnerische Haftpflicht).
Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet.
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