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Wohnmobilurlaub in Kanada
 
Einreisebestimmungen
 
Einreise und Visum
Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum nach Kanada zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken bis zu 6 Monaten einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird als gültiges Reisedokument für die Einreise nach Kanada anerkannt. Ein Foto ist nicht erforderlich, wird jedoch von den kanadischen Behörden zur Vermeidung von z.B. Kindesentziehung gerne gesehen. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Ein- und Ausreise ausreichend.
 
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Lande verfügen, und die Rückkehr in das Heimatland muss gesichert sein (Rückflugticket o.ä). Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass bis zur Beendigung der Rückreise in das Heimatland gültig sein. Da einige Fluglinien die Vorlage eines sechs Monate gültigen Reisepasses verlangen, ziehen die kanadischen Immigrationsbehörden eine Gültigkeit des Passes von mindestens 6 Monaten ab der vorgesehenen Abreise aus Kanada vor.
 
Weitere Informationen sind auf der Website der kanadischen Einwanderungsbehörde abrufbar: www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp
 
Gesundheitsvorschriften
Aktuell liegen uns keine Informationen über zwingend notwendige Vorbeugemassnahmen oder Impfungen vor.
 
Zoll
Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Feuerwaffen müssen deklariert werden. Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden.
 
Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60,- kan. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden. Weitere Auskünfte:
Canada Border Services Agency.
 
Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Zollhinterlegung zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.
 
Weitere Informationen
Die camperboerse übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der oben aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.
 
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen.

 
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