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Fahrzeug-Versicherung
Die Versicherungsbedingungen weichen in einigen wichtigen Punkten von dem uns vertrauten System ab: In Nordamerika kennt man nicht die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung wie in Deutschland.
 
Die Versicherung deckt sowohl Schäden am eigenen Fahrzeug, als auch Schäden an Fahrzeugen Dritter sowie Sachschäden. Jedoch ist der Mieter unabhängig von der Schuldfrage für den Selbstbehalt verantwortlich. Werden Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt, schulden Sie dem Vermieter dennoch den Selbstbehalt (dies gilt auch, wenn der Unfallgegner flüchtig ist). In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Kraftfahrer in Nordamerika häufig nicht- oder unterversichert sind. Verursachen Sie schuldhaft einen Unfall, tragen Sie die Kosten am eigenen Fahrzeug, an Fahrzeugen Dritter und die Kosten für Sachschäden bis zur Höhe des Selbstbehalts.
 
Versicherungsverträge kommen immer zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. Nehmen Sie sich deshalb bei der Fahrzeugübernahme ausreichend Zeit und erkundigen Sie sich bei Unklarheiten beim Service-Personal des Vermieters. Jeder Vermieter handelt mit seiner Versicherung andere Bedingungen aus und bietet diese seinen Kunden bei der Fahrzeugübernahme an. Sie sind jedoch in der Regel nicht verpflichtet, eine der Versicherungen abzuschliessen.
 
Neben den hier gebotenen allgemeinen Informationen, finden Sie bei jedem Vermieter die genauen Details zu Kosten, Deckungshöhe, Ausschlüssen usw.
 
Im einzelnen werden die folgenden Versicherungen angeboten:
 
CDW
Diese Basisversicherung (CDW = Collission Damage Waiver) ist meistens bereits im Tagespreis enthalten. Die CDW tritt bei Verkehrsunfällen, Vandalismus, Feuer und Diebstahl in Kraft. Je nach Vermieter haben Sie einen Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe zu tragen.
 
VIP
Diesen Selbstbehalt können Sie durch den Abschluss einer Zusatzversicherung, der VIP, herabsetzen. Daneben werden Schäden, die nicht durch die CDW abgedeckt werden, auf einen bestimmten Höchstbetrag reduziert.
 
SLI
Die Haftungssumme der CDW-Versicherung ist in der Höhe limitiert (Details siehe Vermieter). Der Abschluss einer VIP ändert nichts an dieser Limitierung. Da die Haftunssummen oft vergleichsweise gering ausfallen, ist für alle camperboerse Kunden eine deutsche Zusatz-Haftpflicht-Versicherung bis zu einer maximalen Schadenssumme von 1 Million Euro kostenlos eingeschlossen. Diese Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögens-Schäden, wenn die Deckung des Vermieters überschritten wird. Schäden am Mietfahrzeug sind dadurch nicht gedeckt.
 
Weitere
Neben den obengenannten Möglichkeiten, werden u.a. auch die PAI (Insassenunfallversicherung), die PEC (Gepäckversicherung), die PAE (Insassen- und Gepäckversicherung), die ESP (Notfall-Krankenhausversicherung) und die UMP (Insassenversicherung, falls der Unfallgegner unterversichert ist) angeboten.
 
Ausschlüsse
Generell nicht versicherbar sind Schäden, die durch vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs, grobe Fahrlässigkeit und mutwilliges oder gesetzwidriges Handeln (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) entstehen.

 
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