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Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus.
Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich.
Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein.
Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum.
Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis, wenn sie ein Rück- oder Weiterflugticket und ausreichend finanzielle Mittel
für die Bestreitung des Aufenthaltes bzw. eine Kostenübernahmeerklärung eines Neuseeländers oder dort permanent Ansässigen vorlegen können.
Bei Flügen nach Neuseeland mit einem Zwischenstopp in den USA müssen Sie folgendes beachten:
Einreise in die USA ohne Visum: Alle Reisenden müssen einen eigenen, maschinenlesbaren Reisepass
mitführen und im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein ("Electronic System for Travel
Authorization"-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern die zeitweilig aus geschäftlichen
oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die
Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.
ESTA beantragen hier.
Weitere Informationen hier.
VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreiseerlaubnis an der Einreisestelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.
Aktuell liegen uns keine Informationen über zwingend notwendige Vorbeugemassnahmen oder Impfungen vor.
Güter unter 700 NZ-Dollar, maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren, können zollfrei eingeführt werden.
An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und eine Flasche Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden.
Das Mindestalter für die Einfuhr ist 17 Jahre Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind vom
Quarantänedienst des Land- und Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture and Forestry, Quarantine Service,
www.maf.govt.nz) erhältlich.
Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände.
Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute,
bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln,
insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht werden. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im
Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die
Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet.
Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen und Handelsgüter. Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet,
gegebenenfalls auch durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall wird ferner eine chemische Behandlung durchgeführt.
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld- oder Gefängnisstrafen.
Die camperboerse übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der oben aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter
www.auswaertiges-amt.de.
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