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Touring Cars |
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Gültig für Mieten vom 01.01.10 bis 31.12.10, Stand 20.09.09
Die Fahrzeuge dürfen auf allen öffentlichen und zugelassenen Strassen innerhalb Skandinaviens gefahren werden. Fahrten innerhalb Europas sind ebenfalls möglich. Dazu gelten einschränkende und spezielle Versicherungsbedingungen (siehe VERSICHERUNGEN), insbesondere für Fahrten nach Russland, Belarus, Polen und in die baltischen Staaten. Alle Fahrten ausserhalb Skandinaviens müssen bei Buchung mit angemeldet werden! Bei Zuwiderhandlung gegen die gesonderten Vorschriften für Auslandsfahrten besteht keinerlei Versicherungsschutz, der Mieter muss für alle Kosten selbst aufkommen selbst wenn das Fahrzeug ohne sein Verschulden mit einem Defekt liegenbleibt oder gestohlen wird. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.
Winterreifen sind in Skandinavien Pflicht zwischen 01.12. und 28.02. und für alle Miettage in diesem Zeitraum im Mietpreis eingeschlossen. Falls Winterreifen auch ausserhalb dieses Zeitraumes gewünscht werden, muss dies bei der buchung als Bemerkung mitangegeben werden, Touring Cars berechnet dafür vor Ort dann eine einmalige Gebühr von € 60 plus € 5 pro Miettag.
Bitte beachten Sie, dass der Mieter immer für alle dem Fahrzeug zugefügten Schäden durch Unterkühlung, Frost oder Einfrieren von Tanks, Warmwasserkessel und Leitungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist, diese Kosten werden durch keine Versicherung gedeckt. Sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu erwarten, müssen alle Leitungen sowie Wasser- und Chemikalien-Tanks entleert werden. Falls Frosttemperaturen zu erwarten sind, hat die Mietstation bereits vor der Abfahrt als Vorbeugung gegen etwaiges Einfrieren alles Wasser abgelassen und das Fahrzeug "winterfest" gemacht. "Winterfest" bedeutet, dass Wasser aus allen Tanks abgelassen werden muss. Danach darf kein Wasser mehr in den Frischwassertank gefüllt werden und es kann kein Wasseranschluss mehr benützt werden. Es ist KEIN Wasser mehr im Fahrzeug verfügbar. Der Mieter muss dann selbst gekauftes Wasser aus Flaschen benutzen, dadurch entstehende Kosten, z.B. für Trinkwasser sind vom Mieter selbst zu tragen. Wasch- und Spülbecken, Duschen und Toiletten können nicht benutzt werden. Die Toilette kann jedoch teilweise benutzt werden, sofern ausschliesslich mit einem Windschutzscheiben-Antifrostmittel gespült wird. Bei schwerem Frost ist jedoch die Benutzung der Toiletten auch hiermit nicht möglich, Sie müssen öffentliche Toiletten aufsuchen. Es ist die alleinige Verantwortlichkeit des Mieters, das Fahrzeug winterfest zu machen bzw. winterfest zurück zu bringen, falls die Winterfestigkeit bei Übernahme in einer wärmeren Gegend noch nicht bestand oder während der Fahrt aufgelöst wurde. Bei Zuwiderhandlung, unabhängig von der bei Abgabe herrschenden Witterung, wird eine Gebühr fällig. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schliessen. Auch einige Strassen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter teilweise nicht befahrbar sein.
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen Helsinki, Rovaniemi, Stockholm und Oslo möglich. Zusätzlich sind Einwegmieten möglich mit Fahrzeugübernahme in diesen 4 Städten und Rückgabe in Ivalo, Kuopio, Bergen und Trondheim.
Fahrzeugübernahmen in Bergen, Trondheim, Ivalo und Kuopio sind generell nicht möglich. Einwegmieten nach oder von Reykjavik sind ebenfalls nicht möglich.
Wichtig: Vom 01.November bis 31. März sind nur Mieten ab und zwischen Helsinki, Rovaniemi, Oslo und Stockholm möglich, alle anderen Stationen bleiben in dieser Zeit geschlossen. Ferner ist die Station in Reykjavik vom 01. Oktober bis 31. Mai geschlossen.
Einwegmieten sind nur bei Vorausbuchung möglich, die Gebühren müssen vorab bezahlt werden und werden bei der Preisberechnung und Buchung bereits automatisch miteingerechnet (siehe Oberpunkt ZUSATZKOSTEN).
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