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Seit November 1994 sind Reiseveranstalter gemäß § 651 k Abs. 3 BGB verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern,
daß infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise
zusätzliche Aufwendungen entstehen.
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen zu einem
Gesamtpreis zusammengefaßt anbietet. Darüber hinaus kann bereits das Anbieten von Einzelleistungen als Veranstaltertätigkeit gewertet werden,
z. B. das Anbieten von Ferienhäusern oder Wohnmobilmieten.
WICHTIG: Auch wenn Sie als Kunde Ihr Wohnmobil als Einzelleistung buchen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet einen Sicherungsschein auszuhändigen.
Andernfalls ist es dem Reiseveranstalter nicht erlaubt Kundengelder in Empfang zu nehmen.
Deshalb erhalten alle Kunden der camperboerse selbstverständlich einen Sicherungsschein, unabhängig davon ob Sie nur ein Wohnmobil oder ein Wohnmobil
zusammen mit weiteren Leistungen wie z.B. einem Flug buchen.
Zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung, die wir Ihnen per E-Mail schicken,
erhalten Sie automatisch auch den Sicherungsschein, also noch bevor Sie die erste
Zahlung leisten müssen.
Die camperboerse ist eine Marke des Reiseveranstalters DERTOUR GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main.
Die DERTOUR GmbH & Co. KG versichert alle Kundenzahlungen vorschriftsgemäß beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) unter der
Versicherungs-Nummer 1.045.539.

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