Einen Augenblick bitte, wir suchen die besten Angebote für Ihren perfekten Urlaub.
Ist die am längsten deutschlandweit tätige Reisemobilvermietung. Die Flotte besteht aus bestens gepflegten und ausgestatteten Wohnmobilen und Campern der Marken VW und Euramobil.
Fahrzeugflotte
Alle DRM Wohnmobile genügen den modernsten Sicherheitsstandards, sind bestens gepflegt und gewartet. Alle Fahrzeuge sind nicht älter als 2 Jahre, haben eine Fahrerhaus-Klimaanlage und sind top ausgestattet.
Fahrzeugmiete mit unbegrenzten Freikilometern
Teilkasko-Versicherung mit Selbstbehalt 1.500 €
Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt 1.500 €
Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit 100 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden und 12 Mio. € Deckungssumme für Personenschäden (je geschädigte Person)
Mehrwertsteuer (derzeit 19%)
Zusätzliche Fahrer ohne Aufpreis
Auslandsfahrten ohne Aufpreis (Details/Einschränkungen siehe Oberpunkt Fahrtgebiet)
Grundausstattung entsprechend dem Fahrzeugmodell
Mobilitätsgarantie der Hersteller bei Neufahrzeugen
24 Stunden Notruf
DRM-Schutzbrief
Servicepauschale (wird bei Buchung automatisch miteingerechnet)
Reinigungskosten*
* Endreinigung = Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr je nach Aufwand erhoben, diese beträgt ab 150 €.
Die Aussenreinigung des Fahrzeugs ist im Preis enthalten. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 150 € berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Die obligatorische Servicepauschale wird bei Buchung automatisch eingerechnet.
In der Servicepauschale ist enthalten:
- Grund- und Campingausstattung (Detailinhalt siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG)
- gefüllte Gasflaschen
- Toilettenchemikalien
- Wassertankdesinfektion
- ausführliche Einweisung in das Fahrzeug
- Aussenreinigung
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie von uns einen Speed-Pass, den Sie bitte ausgefüllt an DRM per E-mail zurücksenden. Der Speed-Pass muss verpflichtend ausgefüllt werden. Sie werden nach allen Angaben gefragt, die DRM benötigt, um bereits vorab Ihren Mietvertrag zu erstellen und für Sie bei Ihrer Ankunft und Fahrzeugübernahme bereit zur Unterschrift zu haben. Die dazu benötigte DRM Reservierungs bzw. Buchungs-Nummer finden Sie in der Rechnung oder den Reiseunterlagen.
Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Jede Nacht wird entsprechend der Saisonzeit berechnet.
Die folgenden Langzeit-Ermässigungen werden in der Online Kalkulation automatisch berücksichtigt:
5% für Mieten ab 35 Tagen
8% für Mieten ab 60 Tagen
10% für Mieten ab 120 Tagen
Es gelten die Stornosätze laut den allgemeinen Reisebedingungen der camperboerse.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben oder später als geplant übernommen, werden keine Kosten rückerstattet.
Benzin oder Diesel, Propangas, Betriebskosten
Fahrzeugausstattung/Extras
Transfers
Kartenmaterial
eventuell anfallende Parkgebühren für Privatfahrzeuge auf dem Gelände der Vermietstation
Eine Fahrzeugübernahme oder Fahrzeugrückgabe an einem Samstag zwischen Mai und Oktober ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Die Gebühren werden bei der Berechnung und Buchung bei der camperboerse automatisch eingerechnet und sind vorab an die camperboerse zu bezahlen.
Weitere Details siehe Oberpunkt ANMIETUNG, Öffnungszeiten.
Die nachfolgenden Extras und auch Kindersitze/Sitzschalen MÜSSEN vorab gebucht werden, gleichzeitig mit dem Fahrzeug, die Preise finden Sie auf der Website im Online-Buchungsvorgang.
Spätere Buchungen dieser Extras bedeuten eine Änderung der bereits getätigten Buchung und ziehen eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang nach sich.
Die Gegenstände bleiben Eigentum der DRM und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden.
Geschirrset
Bettset
Handtuchset
Campingtisch
Campingstuhl
Kindersitz
Sitzerhöhung
Schneeketten
Winterreifen (verpflichtend für Mieten vom 15.11.-15.03.)
Fahrradhalter
Sonnensegel für Fahrzeuggruppe M1
Porta Potti für die Fahrzeuggruppe M1 und M2
Pop-Up-Zelt (für Porta Potti)
Diese Extras können auch bei Fahrzeugübernahme noch gemietet und dann direkt bezahlt werden, allerdings ist es nicht sicher, ob die Extras verfügbar sind.
Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr zwischen unten stehenden Stationen möglich.
Die Einweggeühren in € fallen obligatorisch an und werden bei der Online-Buchung automatisch berücksichtigt und berechnet:
Hamburg | Frankfurt | Düsseldorf | Berlin | München | |
Hamburg | -- | 630 € | 495 € | 380 € | 990 € |
Frankfurt | 630 € | -- | 245 € | 710 € | 500 € |
Düsseldorf | 495 € | 245 € | -- | 700 € | 695 € |
Berlin | 380 € | 710 € | 700 € | -- | 760 € |
München | 990 € | 500 € | 695 € | 760 € | -- |
Unsere Preise enthalten grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit 100 Mio. € Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden. Für Personenschäden beträgt die Deckungssumme 8 Mio. € je geschädigte Person.
Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet und beträgt im Vollkasko-Fall 1.500 € (selbst verursachte Schäden am Fahrzeug), im Teilkasko-Fall 1.500 € (u.a. Hagel, Wildunfall, Einbruchschaden, Schäden an der Windschutzscheibe).
Reifenschäden und Schäden am Unterboden sind immer voll zu bezahlen, es gelten die allgemeinen deutschen Versicherungsbedingungen, wie bei Ihrem privaten Pkw (eigenverschuldet = Vollkasko, fremdverschuldet = gegnerische Haftpflicht).
Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet.
TOP-Leistung bei camperboerse!
Wir bieten unseren Kunden zusammen mit der Allianz Reiseversicherung den Abschluss eines camperboerse-Bonus-Pakets an:
Für nur 4,- € pro Tag deckt diese Versicherung den Selbstbehalt für alle in der Fahrzeugversicherung gedeckten Schäden am Mietfahrzeug. Zudem enthält das Paket folgende Leistungen:
- Gutschein für Ermässigungen ab 34% auf Schlemmer-, Freizeit- und Saunablöcke (Gutscheinbücher mit 2:1 Gutscheinen für Gastronomie und Freizeit)
Versicherte Schäden sind damit zu 100% gedeckt. Nicht gedeckt sind Schäden durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Verstösse gegen die Mietbedingungen und Elementarschäden. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar. Auch bei Abschluss dieser Versicherung ist vor Ort bei Fahrzeugübernahme die jeweilige Kaution an den Vermieter zu leisten! Eventuell zu zahlende Kosten für versicherte Schäden im Rahmen des Selbstbehalts sind erst vor Ort an den Vermieter zu leisten und können nach der Rückkehr bei der Allianz Reiseversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Keine Deckung und kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Handlungen wider der gesetzlichen sowie der Bestimmungen des Mietvertrags entstehen (Details siehe nachfolgend unter WICHTIG).
Vorgehensweise im Schadensfall Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
- umgehend telefonisch die Mietstation benachrichtigen
- umgehend die Polizei rufen und innerhalb von 24 Stunden einen Polizeibericht erstellen lassen
- bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach ihrer Abreise erstellt werden kann
Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet.
Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet.
Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Die Kaution (in Höhe von 1.500 € auch bei reduziertem bzw. abgedecktem Selbstbehalt) ist bei der Fahrzeugübernahme und ausschliesslich per Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) zu bezahlen.
Zur Fahrzeugübernahme ist die Vorlage einer Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) Pflicht, ansonsten kann das Fahrzeug nicht ausgehändigt werden!
Die Kaution wird bei Fahrzeugübernahme auf Ihrer Kreditkarte reserviert und verringert den Kreditrahmen entsprechend. Die Reservierung der Kaution wird nach 30 Tagen automatisch rückerstattet, wenn die Rückgabe des Fahrzeugs ohne Beanstandung erfolgt.
Für längere Mieten ab 25 Tagen wird der Betrag tatsächlich abgebucht, nach Rückgabe des Fahrzeugs ohne Beanstandung wird Ihnen die Kaution nach spätestens 14 Werktagen wieder gutgeschreiben.
Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.
Die Kaution wird nach erfolgter Miet-Endabrechnung durch die Hauptverwaltung von DRM komplett wieder frei gegeben, vorausgesetzt das Fahrzeug wird ordnungsgemäss und mit vollen Tanks (Treibstoff) zurückgegeben. Dieser Prozess kann aus organisatorischen Gründen bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Schäden, Reinigung, verspätete Rückgabe, Bussgelder usw. zu erheben, diese werden im Nachhinein Ihrer Kreditkarte belastet.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
Das Mindestalter für alle Fahrer beträgt 21 Jahre, zudem müssen sie seit mindestens 2 Jahren im Besitz des für die jeweilige Fahrzeuggrösse benötigten Führerscheins sein.
Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B ist ausreichend für alle EU-Länder sowie Grossbritannien, Norwegen und die Schweiz (für alle anderen Länder ist ein internationaler Führerschein empfehlenswert, bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Ländervertretungen).
Es ist in der Eigenverantwortung der Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht und zum Fahren eines solchen Fahrzeugs berechtigt. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und die erforderliche Führerscheinklasse finden Sie in unserer Webseite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge folgender Fahrzeuggruppen (Kategorien) - K5S, L1 und L2S ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und ein entsprechender Führerschein erforderlich ist, der in Deutschland das Fahren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (inklusive Zuladung) erlaubt. Ohne diese Fahrerlaubnis erhalten Sie in Deutschland keines dieser Fahrzeuge! Der alte graue deutsche Führerschein Klasse 3 erlaubt Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren, also auch diese Fahrzeuge. Der neuere Führerschein Klasse B hingegen erlaubt nur das Fahren von Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen und gilt damit nicht für diese grösseren Fahrzeuge. Dazu benötigen Sie die neue EU-Führerschein-Klasse C. Sollten Sie im Besitz des Führerscheins Klasse B sein, halten Sie bitte zur Sicherheit Rücksprache mit uns, mit welcher Motorisierung und technisch zulässiger Gesamtmasse Ihr gebuchtes Fahrzeug ausgestattet ist.
Wichtig ist deshalb, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten wird. Bei Verstössen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes. Das Bussgeld bzw. die Strafe kann die camperboerse dem Kunden nicht abnehmen. Camperboerse haftet auch nicht für einen Deckungsausfall oder Minderleistungen des lokalen Versicherers bzw. der Zusatz-Haftpflichtversicherung. Kunden mit Führerscheinen, die nicht in Deutschland erworben wurden, bitten wir, sich in ihrem Heimatland über die landesspezifischen Bestimmungen zu informieren, ob ihre Fahrerlaubnis das Fahren eines Fahrzeugs aus der jeweiligen Gewichtsklasse erlaubt. Wichtig für Sie: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die ausreichende Fahrerlaubnis besitzen.
In Deutschland sind unterschiedliche Führerscheine im Umlauf.
Die alte deutsche Führerschein-Klasse 3 erlaubt auch weiterhin das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden.
Führerscheine der Klasse 3, die später umgeschrieben wurden (Plastikkarte statt alter Papierführerschein), haben zusätzlich zur Berechtigung der Klasse B die Führerschein-Klasse C1 erhalten, die das Führen von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zGG erlaubt. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse C gefahren werden.
Die neue PKW-Führerschein-Klasse B des EU-Führerscheins gilt hingegen nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG. Wer also keinen umgeschriebenen PKW-Führerschein hat, sondern von vornherein bei der Fahrprüfung den neuen PKW-Führerschein-Klasse B erworben hat, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG eine zusätzliche Berechtigung.
Der ehemalige DDR-Führerschein sowie ein vorläufiger Führerschein werden nicht akzeptiert.
An der Reichweite dieser Berechtigungen ändert sich bei der Nutzung des nationalen Führerscheins im Ausland nichts. Auflagen und Beschränkungen, die in Form von Schlüsselzahlen der Europäischen Union in den (Karten)Führerschein eingetragen wurden, sind auch im Ausland zu beachten. Das gilt selbst dann, wenn das jeweilige Urlaubsland für seine eigenen Einwohner andere Gewichtsklassen festgelegt haben sollte.
Wichtig ist deshalb, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten wird. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes. Das Bussgeld bzw. die Strafe kann die camperboerse dem Kunden nicht abnehmen. Camperboerse haftet auch nicht für einen Deckungsausfall oder Minderleistungen des lokalen Versicherers bzw. der Zusatz-Haftpflichtversicherung.
Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 21 Jahre.
Es entstehen keine Kosten für zusätzliche Fahrer. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht!) und Ihren Pass sowie den Voucher der camperboerse. Die Dokumente müssen alle auf den gleichen Namen lauten.
Wichtige Information für Schweizer Kunden:
Vormerkschein Formular 15.25 .
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen auf schweizerischem Zollgebiet (CH-Staatsgebiet ohne das Zollausschlussgebiet Samnaun jedoch inkl. die Zollanschlussgebiete Fürstentum Liechtenstein und die deutsche Gemeinde Büsingen) grundsätzlich keine unverzollten Motorfahrzeuge verwenden.
Für Mietfahrzeuge gelten besondere Bestimmungen. Danach können im Schweizer Zollgebiet wohnhafte Personen für Mietfahrzeuge, die auf Grund eines im Ausland abgeschlossenen Mietvertrages eingeführt werden, eine Zwischenabfertigung mit Vormerkschein Formular 15.25, gültig max. 8 Tage seit Inkrafttreten des Mietvertrages, mindestens jedoch 3 Tage ab Grenzübertritt (Tag der Einreise nicht mitgerechnet) beantragen. Dieser Schein wird bei einer besetzten Grenzstelle auf Antrag ausgestellt. Der Mietvertrag ist unaufgefordert vorzuweisen.
Bei der Wiedereinreise nach den Ferien erfolgt die Abfertigung ebenfalls mit einem Formular 15.25, wobei die Frist für die Wiederausfuhr dann nur noch 3 Tage beträgt (Tag der Einreise nicht mitgerechnet).
Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug vor Ablauf der gesetzten Frist selbst wieder ins Ausland zurückbringen.
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
Die Mindestmietzeit beträgt 7 Miettage, in der Hauptsaison 10 Miettage (je nach Bundesland unterschiedlich).
Durch die obligatorische Servicepauschale (wird bei Buchung automatisch berechnet) ist die Grund- und Campingausstattung im Preis enthalten, sie besteht aus:
Grund- und Campingausstattung:
Schaufel, Besen, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Ersatz-Sicherungen und eine Bedienungsanleitung.
Bitte beachten Sie, dass weder das Küchenset, Bettzeug, Handtücher, Campingtisch und -stühle etc. im Preis enthalten sind, diese Extras (siehe Extras, Zusatzausstattung) müssen gegen Gebühr zusammen mit dem Fahrzeug gebucht werden.
Die Fahrzeuge der DRM können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
Die nachfolgenden Extras und auch Kindersitze/Sitzschalen MÜSSEN vorab gebucht werden, gleichzeitig mit dem Fahrzeug!
Spätere Buchungen dieser Extras bedeuten eine Änderung der bereits getätigten Buchung und ziehen eine Bearbeitungsgebühr pro Vorgang nach sich.
Die Gegenstände bleiben Eigentum der DRM und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden.
Küchenset pro Fahrzeug*
Bettset pro Person**
Handtuchset pro Person***
Campingtisch pro Miete
Campingstuhl pro Miete
Kindersitz pro Miete
Sitzerhöhung pro Miete
Schneeketten pro Miete
Winterreifen pro Miete (verpflichtend für Mieten vom 15.11.-15.03.)
Sonnensegel für die Fahrzeuggruppe M1 pro Miete
Porta Potti für die Fahrzeuggruppe M1 und M2 pro Miete
Pop-Up-Zelt (für Porta Potti) pro Miete
Diese Extras können auch bei Fahrzeugübernahme noch gemietet und dann direkt bezahlt werden, allerdings ist es nicht sicher, ob die Extras verfügbar sind.
Fahrradhalter: kostenlos (Ausnahme: Fahrzeuggruppe M1, M2, M3 50 € pro Miete)
Ein Fahrradhalter ist auf Anfrage möglich, jedoch NUR gleich zusammen mit der Fahrzeugbuchung (bei Nachbuchung fallen die eingangs aufgeführten Bearbeitungs-Gebühren an).
*= Küchenset besteht pro Fahrzeug aus: Teller, Suppenteller, Kaffeetassen und Unterteller, Salatschüssel, kleine Schüsseln, Gläser, Besteck, Kochlöffel, Pfannenwender, Schöpfkelle, Korkenzieher, Flaschenöffner, Brotmesser, Schneidbrett, Töpfe, Pfanne, Thermoskanne, Kaffeefilterhalter
**=Bettset besteht pro Person aus: je 1 Bettlaken, Kissen, Kissenbezug, Zudecke, Überzug
***=Handtuchset besteht pro Person aus: je 1 Handtuch, Duschhandtuch, Geschirrtuch
Kinder unter 12 Jahren und/oder Kinder, die kleiner als 150 cm sind, müssen laut deutschem Gesetz auf einem extra Sitz gesichert werden. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren kann eine Sitzerhöhung ausreichend sein, wenn ihnen die Sicherheitsgurte passen. Dies gilt je nach Körpergrösse von der Babyschale über den echten Kindersitz bis hin zu Sitzerhöhungen (damit der 3-Punkt-Gurt richtig sitzt). Diese Sitze können überall auf zulässigen Sitzen (mit 3-Punkt-Gurt) montiert werden, egal ob vorne oder hinten im Fahrzeug. Die Kosten finden Sie um Buchungsvorgang auf der Website.
Die Gegenstände bleiben Eigentum der DRM und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden.
In den Fahrzeugen Compact Tourer, Family Cruiser und Classic Traveller sind keine Kindersitze erlaubt.
Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter, Grösse und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. Die Sitze müssen im Voraus gebucht werden.
Die Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten, öffentlichen und zugelassenen Strassen gefahren werden.
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind ohne Aufpreis möglich. Allerdings gelten dafür folgende Regelungen/Einschränkungen:
Erlaubt ohne spezielle Genehmigung:
Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien
Fahrten in folgende Länder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung und der vorherigen Einwilligung des Vermieters (bitte möglichst bei Buchung mitteilen), Sie müssen bei Fahrzeugübernahme spezielle Bedingungen akzeptieren und unterschreiben (u.a. dass in diesen Ländern nur auf bewachten Plätzen geparkt werden darf):
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Griechenland, Island, Kanarische Inseln, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Serbien und Montenegro, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Fahrten in folgende Länder und in oben nicht aufgeführte Länder sowie in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten:
Bulgarien, Irak, Iran, Israel, Marokko, Moldawien, Rumänien, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weissrussland.
Für Länder, die hier nicht aufgelistet sind, bitte speziell bei uns anfragen.
Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalls oder bei technischen Problemen in osteuropäischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in anderen europäischen Staaten.
Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten.
Reisende mit Fahrtziel Norwegen können sich in Hamburg an der DRM Station für norwegische Mautsystem "Autopass" regisitrieren, diese Registrierung ist erst möglich, wenn Ihnen das Fahrzeug-Kennzeichen vorliegt, Sie benötigen dafür auch eine Kreditkarte. Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Registrierung in den meisten Fällen das Passwort benötigen, mit welchem Sie Onlinezahlungen mit ihrer Kreditkartengesellschaft geschützt haben, dieses unbedingt bereit halten.
Beispiel: Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (DRM K5S, L1 und L2S) erhebt Österreich eine streckenabhängige Autobahnmaut (unter 3,5 Tonnen gilt normale Vignettenpflicht). Das heisst, Wohnmobile über 3,5 Tonnen benötigen auf Autobahnen und Schnellstrassen eine sogenannte "Go-Box" zur Abrechnung der Maut. Die Box gibt es gegen 5 Euro Leihgebühr an grenznah gelegen Vertriebsstellen (laut ARCD).
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich, diese finden Sie unter dem Oberpunkt ZUSATZKOSTEN.
Die Fahrzeuge F3, F5, K3 und K4 sind winterfest, u.a. mit doppeltem Boden, u.ä. und in den Wintermonaten auch mit Winterreifen ausgestattet, diese sind verfügbar ab Frankfurt und München. Die Kosten für die Winterreifen sind verpflichtend zu entrichten vom 15. November bis 15. März. In Ausnahmefällen und je nach Witterung kann es auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt bereits nötig sein, dass ein Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet werden muss. Schneeketten können gegen eine Gebühr mitgebucht werden. Sie können damit auch in den Wintermonaten alle Einrichtungen wie Dusche, Toilette etc. benutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Schäden am Fahrzeug, die durch Unterkühlung oder Einfrieren verursacht werden, wenn z.B. das Fahrzeug nicht regelmässig beheizt wird, nicht durch die Versicherung gedeckt sind.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schliessen. Auch einige Strassen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter teilweise nicht befahrbar sein.
Berlin-Vogelsdorf, Düsseldorf, Frankfurt-Kelsterbach, München-Markt Schwaben, Hamburg-Norderstedt, Ulm-Senden (nur an diesen Stationen ist auch eine Fahrzeugübernahme in englischer Sprache möglich, das muss jedoch mit Buchung bereits angemeldet werden! Die Erklärung des Fahrzeugs durch die Stationsmitarbeiter kann nur auf Englisch oder Deutsch erfolgen).
Hünfeld (Fulda), Leipzig, Lindau, Lörrach, Karlsruhe (Oberderdingen) und Stuttgart (Remshalden).
(Adressen laut Übersichtskarte, dazu auf den Ort klicken).
Die Mietstationen sind wie folgt geöffnet:
Von November bis April immer Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, von Mai bis Oktober immer Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, auch an Samstagen, nur auf Anfrage von 09.00 bis 11.00 Uhr und gegen eine zusätzliche Gebühr (siehe nachfolgende Absätze Fahrzeugübernahme/-rückgabe).
An Sonntagen und Feiertagen bleiben alle Stationen geschlossen.
Beachten Sie, dass die nachfolgenden Feiertage in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich bzw. nicht in jedem Bundesland ein Feiertag sind:
01.01.2022
06.01.2022 nur Lindau, München, Karlsruhe, Stuttgart, Ulm
15.04.2022
16.04.2022
18.04.2022
01.05.2022
26.05.2022
06.06.2022
16.06.2022 nur Düsseldorf, Frankfurt, Hünfeld (Fulda),Lindau, Lörrach, München, Karlsruhe, Stuttgart, Ulm
15.08.2022 nur Lindau, München, Ulm
03.10.2022
31.10.2022 nur Berlin, Leipzig, Hamburg
01.11.2022 nur Düsseldorf, Lindau, Lörrach, München, Karlsruhe, Stuttgart, Ulm
24.12.2022 - 01.01.2023
Es muss zur Fahrzeugübernahme verpflichtend eine gültige Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard) vorgelegt werden, sonst ist die Fahrzeugübernahme nicht möglich.
Die Fahrzeugübernahme muss immer an der gebuchten Station zu folgenden Zeiten erfolgen:
- von November bis April immer Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr
- von Mai bis Oktober immer Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 17.00 Uhr
Übernahmen vormittags sind nur auf Anfrage und gegen Berechnung eines zusätzlichen Miettages möglich.
Übernahmen an Samstagen sind nur wie folgt möglich:
- immer auf Anfrage
- nur von Mai bis Oktober um 10.00 Uhr
- gegen eine zusätzliche Gebühr pro Samstag
Die ausführliche Erklärung zur Benutzung des Fahrzeugs dauert etwa eine Stunde.
Die Erklärung des Fahrzeugs durch die Stationsmitarbeiter kann nur auf Deutsch oder Englisch (nur an bestimmten Stationen, siehe Anmietstationen) erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch die Experten in der Übergabe-Station teilzunehmen, DRM kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug ist bei der Übernahme vollgetankt und auch die Gasflaschen sind aufgefüllt.
Die Fahrzeugrückgabe muss immer an der gebuchten Station zusammen mit den Stationsmitarbeitern zu folgenden Zeiten erfolgen:
- von November bis April immer Montag bis Freitag zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr
- von Mai bis Oktober immer Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr
Rückgaben nachmittags sind nur auf Anfrage mit Genehmigung des Vermieters und gegen Berechnung eines zusätzlichen Miettages möglich.
Rückgaben an Samstagen sind nur wie folgt möglich:
- immer auf Anfrage
- nur von Mai bis Oktober um 10.00 Uhr
- gegen eine zusätzliche Gebühr pro Samstag
Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges.
Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet DRM pro angefangene Stunde 30 €, max. jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamtpreis. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, werden vom Vermieter an den Kunden weitergegeben.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren.
Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr ab 100 € erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 150 € berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet DRM 2,50 € pro Liter Diesel inkl. Betankungsservice. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden.
Die Fahrzeuge werden maximal 2 Saisonen vermietet, sind also höchstens 2 Jahre alt. DRM unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters.
Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung.
Wichtig:
Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Grösse bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggrösse und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.B. Innenausstattung, Bettgrössen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen.
Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden hat der Mieter ausser dem Vermieter DRM auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Der Mieter hat DRM, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
Es steht Ihnen 24 Stunden täglich ein Notruf für eine Pannenhilfe zur Verfügung, im Mietpreis ist auch ein DRM-Schutzbrief mit Notrufnummer und bei Neufahrzeugen die Mobilitätsgarantie von Fiat, Ford und VW enthalten. Der Mieter findet diese Infos im Fahrzeug (Aufkleber, Infoblatt). Die Rufnummer ist leider kostenpflichtig, es erfolgt aber ein umgehender Rückruf im Notfall.
Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in osteuropäischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in anderen europäischen Staaten.
Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
Kleine Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu 150 € ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über 150 € muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg und die ausgetauschten Teile keine Erstattung!
Die Aussenreinigung des Fahrzeugs ist im Preis enthalten!
Das Fahrzeug muss jedoch mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr ab 150 € erhoben.
Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 150 € berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet DRM 2,50 € pro Liter Diesel inkl. Betankungsservice. Die Gasflaschen müssen nicht aufgefüllt werden.
Jedes einzelne Fahrzeug wird vor Übergabe innen und aussen gewissenhaft gereinigt und aufbereitet. Hierbei wird auf professionelle Reinigungsmethoden, wie z.B. die Ozonbehandlung, zurückgegriffen und es werden desinfizierende Reinigungsprodukte, die auch im Luftfahrtbereich zum Einsatz kommen, benutzt. Im Anschluss an die gründliche Reinigung werden alle Kontaktflächen, wie z.B. Lenkrad, Tischplatten, Türgriffe, Schlüssel und auch Polster mit viruziden Desinfektionsmitteln sorgfältig behandelt.
(Haus)tiere sind in den Fahrzeugen erlaubt, das Fahrzeug muss aber in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, sonst fallen gesonderte Reinigungskosten an.
Sämtliche Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug, sowohl in der Fahrerkabine als auch im Wohnbereich, nicht gestattet. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlungen kann der Vermieter den Mietvertrag ausserordentlich und fristlos kündigen. Zudem fällt eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 500 € an sowie etwaige Ausfallkosten durch eine bedingt zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs.
Sollten Sie planen, Ihr Motorhome auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fähr-Unternehmen.
Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein grösseres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen.
An den Stationen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Kelsterbach), Hamburg und München stehen wintertaugliche Fahrzeuge der Gruppen F1 Family Star, F2 Family Cruiser, F4 Family Plus, K1 Classic Traveller und K2 Classic Comfort zur Verfügung. Die Fahrzeuge sind mit Winterreifen ausgestattet (Aufpreis wird automatisch bei der Berechnung einkalkuliert) und Schneeketten sind optional verfügbar. Eiskratzer und Scheibenfrostschutz sind natürlich an Bord. Eine gute Isolierung und beheizte Tanks sorgen für einen problemlosen Einsatz im Winter.
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
Entfernung vom Flughafen BER/Schönefeld: ca. 30 km
Entfernung von der Stadt: ca. 22 km
Entfernung vom Flughafen Düsseldorf: ca. 23 km
Entfernung vom Flughafen Köln/Bonn: ca. 45 km
Entfernung von der Stadt Düsseldorf: ca. 15 km
Entfernung vom Flughafen Frankfurt International: ca. 5 km
Entfernung vom Flughafen Frankfurt Hahn: ca. 110 km
Entfernung von der Stadt Frankfurt: ca. 17 km
Entfernung vom Stadtzentrum Fulda: ca. 20 km
Entfernung vom Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel: ca. 25 km
Entfernung vom Flughafen Lübeck: ca. 65 km
Entfernung von der Stadt Hamburg: ca. 35 km
Entfernung von der Stadt Karlsruhe: ca. 38 km
Entfernung von der Stadt Leipzig: ca. 4 km
Entfernung von der Stadt Lindau: ca. 11 km
Entfernung von der Stadt Basel: ca. 15 km
Entfernung vom Flughafen München: ca. 30 km
Entfernung von der Stadt München: ca. 25 km
Entfernung von der Stadt Stuttgart: ca. 20 km
Entfernung von der Stadt Ulm: ca. 22 km