Einen Augenblick bitte, wir suchen die besten Angebote für Ihren perfekten Urlaub.
Ist seit 1985 in Australien auf dem Markt und hat 2003 erfolgreich mit der Vermietung von Wohnmobilen in Neuseeland begonnen. Die Fahrzeuge können in Auckland und Christchurch angemietet werden.
Fahrzeugflotte
Vom einfachen Hitop Camper für zwei bis zum 6-Bett Euro Deluxe bietet Apollo für jeden Reisenden das richtige Fahrzeug an. Die Wohnmobile bleiben bis zu drei Jahre in der Flotte.
- Fahrzeugmiete mit unbegrenzten Freikilometern
- Standard-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 5.000 NZ$ / 7.500 NZ$ pro Schadensfall
- Haftpflichtversicherung des Vermieters mit 5 Mio. NZ$ Deckungssumme für Sachschäden
- Deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung mit 2 Mio. € Deckungssumme
- 15% GST-Steuer
- Kosten für zusätzliche Fahrer
- Fahrzeugausstattung
- Reinigungskosten*
- kostenlos erreichbarer 24-Stunden Notfall-Service und landesweiter Pannendienst
- Campground-Verzeichnis (vor Ort)
*Endreinigung
Der Innenraum des Fahrzeugs muss bei der Rückgabe in einem sauberen Zustand sein. Der Abwassertank und die Toilette müssen vor Abgabe entleert, sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt werden, andernfalls wird eine Gebühr bis zu 250 NZ$ erhoben.
Rauchen ist in den Fahrzeugen ebenfalls nicht gestattet, ansonsten werden weitere Gebühren erhoben.
Diese Option ist nur vorab buchbar und vor Ort nicht mehr möglich. Es gibt darauf keine Langzeitermässigung. Die Option wird maximal für 50 Miettage pro Miete berechnet und beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen des Standard-Preises:
- VIP Cover Zusatzversicherung Liability Reduction 2 mit 0 NZ$ Selbstbehalt für versicherte Schäden
- Versicherung von Schäden an der Windschutzscheibe und Reifenschäden in vollem Umfang, sowie durch Unfall entstandene Schäden am Unterboden und auf dem Dach
- 1. Propangasfüllung
- 3 Sets Toilettenchemikalien
- Campingtisch und Campingstühle
- Kindersitz (nur bei Vorausbuchung und Verfügbarkeit)
- Schneeketten (nur bei Vorausbuchung und Verfügbarkeit)
5% Frühbucher-Ermässigung für Buchungen, die mindestens 180 Tage im Voraus getätigt werden.
Die Ermässigung gilt nur auf die Standard-Tagesrate, der All-Inclusive Aufschlag wird nicht ermässigt.
Die Frühbucher-Ermässigung ist kombinierbar mit der Langzeitermässigung.
5% Ermässigung für Mieten ab 21 Tage
Die Ermässigung gilt nur auf die Standard-Tagesrate, der All-Inclusive Aufschlag wird nicht ermässigt.
Bei mehreren Anmietungen gilt:
- die Miettage werden kumuliert und es wird die anwendbare Langzeitermässigung für den gesamten Mietpreis gewährt
- die All-Inclusive Option oder vor Ort die Liability Reduction Versicherung wird für jede Miete einzeln und für alle Tage berechnet
- bei Rückgabe und Übernahme des nächsten Fahrzeugs am gleichen Tag wird dieser Miettag für jede Miete berechnet
- die jeweiligen Mindestmietdauern gelten für jede einzelne Miete
- die Mieten müssen innerhalb von 3 Monaten durchgeführt und gleichzeitig gebucht werden
- der Vermieter belohnt seine Langzeitmieter gerne mit aufeinanderfolgenden Anmietungen innerhalb eines 3-monatigen Zeitraums in Australien, Neuseeland, Kanada, Deutschland, Grossbritannien und Irland für Apollo, Bunk Campers, CanaDream, Cheapa Campa und Hippie Camper.
Liability Reduction Versicherungen oder die All Inclusive Option werden jedoch nicht aufaddiert, sondern jeweils separat für alle Miettage und für jedes Land berechnet.
- die Einweggebühr in Australien, Neuseeland, Kanada und Europa ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen
Neu: Aufgrund der COVID-19 Richtlinien nun verpflichtend! Zeit sparen und Unklarheiten vermeiden!
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie Ihre Reservierungsnummer und damit können Sie unter folgendem Link zum Vorab Check-In gelangen:
https://preregistration.apollocamper.com/
Dieser ist verpflichtend vorab auszufüllen. In diesem Formular werden Sie nach allen Angaben gefragt, die Apollo benötigt, um bereits vorab Ihren Mietvertrag zu erstellen und für Sie bei Ihrer Ankunft und Fahrzeugübernahme bereit zur Unterschrift zu haben. Das Formular muss nur rechtzeitig vorab ausgefüllt werden. Der Online Check-In ist verpflichten für alle Mieten durchzuführen, um vor Ort eine möglichst kontaktarme und reibungslose Übernahme zu gewährleisten.
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flexrate gilt:
Für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flexrate zum Buchungszeitpunkt gilt. Der Preis am Tag der Fahrzeugübernahme ist ausschlaggebend für die gesamte Mietdauer bis maximal 7 Tage, d.h. Sie zahlen die Flex-Rate mal die Anzahl der gebuchten Tage. Alle Tage ab dem 8. Miettag werden als neue Buchung gezählt, berechnet zur gültigen Flexrate des 8. Miettages, alle Tage ab dem 15. Miettag zur gültigen Flexrate des 15. Miettages, usw. Sobald Sie gebucht haben, ist die Rate für Sie fixiert, d.h. Ihr Preis ändert sich nicht mehr, auch wenn die Flex-Rate sich später ändern sollte.
Welche Flexrate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer durchführen. Die Flexrate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird vom Vermieter wöchentlich freitags neu festgelegt.
Bei Buchungen zu Flexraten gilt:
Für alle Umbuchungen wird entweder die ursprüngliche oder die dann aktuelle Flexrate zu Grunde gelegt, je nachdem welche Flexrate höher ist. Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme bzw. Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Übernahmeorts bzw. Rückgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
- Nachträgliche Änderung der Flexrate oder Einführung eines Specials durch Apollo
Bei einer Verlängerung der Miete um 2 Tage (nur Änderung des Rückgabedatums, nicht des Ortes oder Fahrzeuges) werden die zusätzlichen Tage zur Flexrate zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt berechnet. Ab 3 Tagen gilt die normale Umbuchungsregel wie zuvor erklärt.
Wenn eine Änderung der Mietdauer innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn erfolgt, werden bei einer Kürzung der Miete keine Miettage erstattet. Es werden alle Tage wie ursprünglich gebucht berechnet.
Es gelten die Stornosätze laut unseren allgemeinen Reisebedingungen.
Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben oder später als geplant übernommen, werden keine Kosten rückerstattet. Ausserdem ist keine Erstattung möglich für Umbuchungen und Kürzungen der Mietdauer innerhalb 14 Tagen vor Fahrzeugübernahme.
- Benzin oder Diesel
- Propangas
- Einweggebühr
- Zusatzversicherungen
- Campingtisch und -stühle
- Babysitze/Kindersitze/Sitzerhöhungen
- Schneeketten
- Strassennutzungsgebühren (Road User Charge Recovery Fee)
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
- Benzin oder Diesel
- Propangas (ausser 1. Füllung)
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen
- Einweggebühren
- Strassennutzungsgebühren (Road User Charge Recovery Fee)
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen und mit allen Modellen auf Anfrage und nur bei Buchung vorab möglich. Dafür wird vor Ort bei Fahrzeugübernahme eine Gebühr in Höhe von 180 NZ$ fällig.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermässigung für den gesamten Mietpreis, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
Apollo bietet optional ein Extended Roadside Assistance Programm an, welches vor Ort gegen eine Gebühr erworben werden kann.
Das Roadside Assistance Programm beinhaltet:
- Öffnen des Fahrzeugs bei "Aussperren"
- Ersatz verlorener Schlüssel bis zu einer Höhe von 120 NZ$
- Abschleppkosten (erste 25 km kostenlos)
- Starthilfe
- Reifenwechsel (Nutzung des Ersatzreifens im Fahrzeug)
- Belieferung mit bis zu 20l Benzin, falls das Benzin ausgeht
- Anrufgebühren bis zu 220 NZ$
Nicht-mechanische Probleme sind nicht abgedeckt und der Mieter muss das Fahrzeug möglicherweise zu einer Werkstatt bringen.
Des Weiteren bietet Apollo eine erweiterte Windshield and Tyre Roadside Assistance an, welche zu den o.g. Leistungen auch die Kosten für Schäden an 1 Windschutzscheibe und 2 Reifenschäden übernimmt. Weitere Informationen erhalten Sie von Apollo vor Ort bei Fahrzeugübernahme.
Bitte beachten Sie, dass der reguläre Pannennotdienst auch im Standard-Preis inkludiert ist. Die oben genannten Extras stehen Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie das Extended Roadside Assistance Program kaufen. Wenn Sie dies nicht gebucht haben und einen Notruf aus oben genannten Gründen haben, werden Ihnen die Kosten (mindestens 100 NZ$) in Rechnung gestellt.
Baby-/ Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen sind in Neuseeland für Kinder bis 7 Jahre oder 26 kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Bitte teilen Sie uns bei Buchung das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit. Die Kosten sind pro Sitz und Miete zu bezahlen. Diese sind bei Buchung der All-Inclusive Option jedoch bereits inkludiert. Weitere Details siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG.
Hitop Camper: keine Babyschalen, Kindersitze oder Sitzerhöhungen erlaubt
Euro Tourer: keine Babyschalen, Kindersitze oder Sitzerhöhungen erlaubt
In unseren Preisen ist die GST-Steuer von 15% inklusive. Die Straßennutzungs-Gebühr (Road User Charge Recovery Fee) ist noch extra vor Ort zu bezahlen. Die Kosten je 100 km sind wie folgt:
- Hitop und Endeavour: keine
- Euro Tourer: 7,60 NZ$
- Euro Camper/ Euro Deluxe: 8,02 NZ$
Für alle vor Ort zu bezahlenden Beträge kommt ausserdem immer noch die GST-Steuer von 15% hinzu. Änderungen durch den Vermieter sowie der Länder hinsichtlich Steuererhöhungen bzw. zusätzlich vor Ort zu zahlender Gebühren sind vorbehalten.
Eine Standard-Versicherung ist in unseren Preisen bereits eingeschlossen, die Haftpflicht-Deckungssumme beträgt 5 Mio. NZ$ und deckt Schäden am Eigentum Dritter ab. Der Mieter selbst ist nicht versichert, Mitfahrer sind nicht Dritte und nicht mitversichert. Es besteht keine Insassenunfallversicherung. Apollo bietet auch keine Insassenunfallversicherung an.
Das Eigenrisiko/Selbstbeteiligung für den Mieter bei der eingeschlossenen Versicherung beträgt 5.000 NZ$ pro Schadensfall für Hitop und Endeavour Fahrzeuge und 7.500 NZ$ pro Schadensfall für alle anderen Fahrzeuge. Gültig für alle Sachschäden am Eigentum Dritter sowie am Mietfahrzeug, egal wie und von wem verursacht, auch bei nicht selbstverschuldeten Unfällen. Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind nicht versichert.
Ausnahmen:
Nicht versicherte Schäden siehe unter WICHTIG.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter unabhängig von der Schuldfrage in der Höhe des Selbstbehalts.
Diese Selbstbeteiligung können Sie reduzieren bzw. eliminieren entweder:
- durch die Buchung der All-Inclusive Option (siehe LEISTUNGEN, nur vorab bei der camperboerse buchbar). Darin ist auch die volle VIP Cover Versicherung Liability Reduction 2 ("The High Road") bereits enthalten,
- oder durch die Buchung der folgenden Zusatzversicherungen bei Apollo vor Ort:
Versicherung | Standard Versicherung | Liability Reduction Option 1 (The Middle Road) | Liability Reduction Option 2 (VIP Cover = The High Road) |
in NZ$ | in NZ$ | in NZ$ | |
Kosten pro Tag | inklusive | 44 | 52 |
Maximal pro Miete | 2.200 | 2.600 | |
Selbstbehalt | 5.000/7.500** | 2.500 | 0* |
Kaution | 5.000/7.500** | 2.500 | 250 |
Der jeweilige Selbstbehalt gilt für alle Schäden am Mietfahrzeug, am Eigentum Dritter, bei Diebstahl, Feuer, Einbruch, Vandalismus und auch für Einnahme-Ausfälle des Vermieters, wenn das Fahrzeug während einer notwendigen Reparatur nicht vermietet werden kann.
** = Der Selbstbehalt/Kautionsbetrag von 5.000 NZ$ gilt für die Fahrzeuge Hitop und Endeavour, der Betrag von 7.500 NZ$ für alle anderen Fahrzeuge.
* = Reifenschäden und Schäden an der Windschutzscheibe sind weder in der Standard-Versicherung noch in der Liability Reduction bei Option 1 versichert. Bei der Option 2 (VIP Cover) sind 1 Windschutzscheibe und 2 Reifenschäden gedeckt, weitere Kosten (z.B. für 3. Ersatzreifen) darüberhinaus sind nicht gedeckt und müssen vom Mieter bezahlt werden. Schäden an Markisen, am Dachaufbau (einschliesslich TV-Antennen) und Unterboden sind nicht versichert und vom Mieter selbst zu tragen. Für selbstverursachte Schäden/Unfälle ohne Beteiligung Dritter auf Zufahrtstrassen zu Skigebieten und Campgrounds ist der Mieter zusätzlich obligatorisch mit 7.500 NZ$ haftbar.
Nur bei Buchung der All Inclusive Option über die camperboerse sind Schäden an der Windschutzscheibe und Reifenschäden in vollem Umfang, sowie Schäden am Unterboden und Dachaufbau, welche durch einen Unfall entstanden sind, versichert. Ebenso sind Schäden, die durch Überschlagen des Fahrzeugs entstanden sind versichert.
TOP-Leistung bei camperboerse
Die camperboerse hat zur besseren Absicherung unserer Kunden eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, diese erhöht die Deckungssumme auf 2 Mio. €. Diese Versicherung deckt Ansprüche an Personen- und Sachschäden bis maximal 2 Mio. €, die über die Deckungssumme der Vermieter-Haftpflicht hinausgehen.
TOP-Leistung bei camperboerse!
Wir bieten unseren Kunden zusammen mit der Allianz Reiseversicherung den Abschluss eines camperboerse-Bonus-Pakets an:
Diese Versicherung deckt den Selbstbehalt für alle in der Fahrzeugversicherung gedeckten Schäden am Mietfahrzeug.
Versicherte Schäden sind damit zu 100% gedeckt. Nicht gedeckt sind Schäden durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Verstösse gegen die Mietbedingungen und Elementarschäden. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar. Auch bei Abschluss dieser Versicherung ist vor Ort bei Fahrzeugübernahme die jeweilige Kaution an den Vermieter zu leisten! Eventuell zu zahlende Kosten für versicherte Schäden im Rahmen des Selbstbehalts sind erst vor Ort an den Vermieter zu leisten und können nach der Rückkehr bei der Allianz Reiseversicherung zur Erstattung eingereicht werden.
Keine Deckung und kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Handlungen wider der gesetzlichen sowie der Bestimmungen des Mietvertrags entstehen (Details siehe nachfolgend unter WICHTIG). Ebenso nicht versichert und damit nicht erstattbar sind durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten.
Die Kaution (in Höhe des Selbstbehaltes je nach abgeschlossener Versicherung, siehe Versicherungstabelle) kann ausschliesslich per Kreditkarte hinterlegt werden. Prepaid-Kreditkarten, Schecks oder Bargeld werden nicht akzeptiert.
Der Inhaber der Kreditkarte muss persönlich anwesend sein und unterschreiben. Er ist für alle Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich. Die Kaution kann auch nur mit einer Kreditkarte des Mieters hinterlegt werden und nicht auf zwei oder mehrere Kreditkarten verteilt werden.
Die Kaution wird bei der Standard-Versicherung von der Kreditkarte abgebucht.
Wenn die Liability Reduction Option 1 ("The Middle Road") gebucht wird beträgt die Kaution 2.500 NZ$ und wird von Ihrer Kreditkarte abgebucht.
Wählen Sie die Liability Reduction Option 2 ("The High Road") oder vorab die All-Inclusive Option, wird eine Kaution in Höhe von 250 NZ$ auf Ihrer Kreditkarte reserviert.
Wichtig: Bitte achten Sie auf ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte.
Nach Rückgabe des Fahrzeugs ohne Beanstandung wird dieser Betrag wieder zurück erstattet. Gebühren/Kurs-Schwankungen gehen zu Lasten des Mieters. Die Rückerstattung der Kaution kann bis zu 21 Werktage in Anspruch nehmen. Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar. Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren, kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Wichtig: Auch bei Abschluss des camperboerse-Bonus-Pakets ist vor Ort bei Fahrzeugübernahme die jeweilige Kaution an den Vermieter zu leisten!
Die komplette Rückerstattung der Kaution wird gewährt, wenn das Fahrzeug in unversehrtem Zustand und mit vollen Tanks (Treibstoff und ggfls. Propangas) zurückgegeben wird. Der Vermieter behält sich vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, wenn der Innenraum des Fahrzeuges nicht gereinigt wurde. Die Toilette und der Abwassertank müssen entleert sein, andernfalls fällt eine weitere Gebühr an (siehe Oberpunkt SONSTIGES, Endreinigung).
Im Falle eines Schadens am gemieteten Fahrzeug oder am Eigentum Dritter wird jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Im Falle eines Schadens/Unfalls müssen Sie die Selbstbeteiligung zunächst immer zahlen, auch wenn der Schaden/Unfall nicht von Ihnen, dem Mieter selbst, verursacht wurde.
In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt der oben genannten Versicherungen gilt jeweils pro Schaden und nicht pro Miete! Tritt ein weiterer Schadensfall auf, wird eine erneute Kaution in der angegebenen Höhe fällig. Der Selbstbehalt wird erstattet, wenn der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt. Dies kann jedoch manchmal einige Jahre in Anspruch nehmen.
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Apollo Motorhome Holidays nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Bei Missachtung der Verkehrsregeln und einem daraus resultierendem Unfall bzw. Schaden besteht kein Versicherungsschutz Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ebenfalls alle Unfälle mit Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt.
Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten Versicherung im Heimatland ratsam. Um Diebstähle persönlicher Dinge aus dem Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug zurückgelassen werden. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar.
Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter und von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle:
- Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden, die durch Salzwasser entstehen
- Schäden, die durch Handlungen wider den Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen (insbesondere bei Handhabung von Anhängern und Campingaufsätzen)
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn z.B. Benzin statt Diesel getankt wird, wenn Bio-Diesel oder verunreinigtes Benzin oder Diesel verwendet wird
- Schäden wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Schäden an Markisen
- Schäden welche durch die Verwendung von Schneeketten verursacht werden
- Kosten anfallen für Bergung und Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
- Reparatur- und Abschleppkosten anfallen durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten
- Kosten anfallen für verlorene oder eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
Ebenfalls nicht versichert, ausser bei der entsprechend gewählten Zusatzversicherung (siehe Tabelle oben):
- Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas)
- Schäden an Reifen und Rädern
- Schäden am Unterboden
- Schäden am Dach- und Dachaufbau
- Schäden, die durch Überschlagen des Fahrzeugs entstehen (Single Vehicle Rollover)
Wichtiger Hinweis: Obwohl die Fahrzeuge für den Wiederverkauf teilweise mit einer Markise ausgestattet sind, ist die Benutzung dieser nicht möglich und strikt untersagt.
Alle Kreditkartenabbuchungen erfolgen in neuseeländischen Dollar.
Für alle Transkationen per Kreditkarte, beispeilsweise bei Zubuchung und Bezahlung von Extraleistungen vor Ort, werden zusätzlich zum jeweiligen Betrag Administrations-Gebühren berechnet in Höhe von:
- Visa, Mastercard 3,1%
- American Express und Diners Club 5,4%
des jeweiligen Rechnungsbetrages. Diese Gebühr ist nicht erstattbar.
Die Differenz bei der Rückerstattung der Kaution aufgrund von Kursschwankungen und anfallenden Gebühren kann weder vom Vermieter direkt, noch beim Reiseveranstalter zurückgefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass an den Stationen Zahlungen nur per Kreditkarte akzeptiert werden, Barzahlungen oder Schecks sind nicht möglich!
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von 75 NZ$ nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Die angeboten Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen.
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich.
Internationaler Führerschein
Die Mitnahme eines internationalen Führerscheins ist unbedingt erforderlich. Dieser ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, er wird allein ohne Vorlage des gültigen nationalen Führerscheins jedoch nicht akzeptiert.
Kunden mit Führerscheinen, die nicht in Deutschland in anderen Ländern erworben wurden, bitten wir, sich in ihrem Heimatland über die landesspezifischen Bestimmungen zu informieren, ob ihre Fahrerlaubnis das Fahren eines Wohnmobils erlaubt.
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre. Alle Fahrer müssen mindestens seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins sein und in den Mietvertrag eingetragen werden, dafür auch alle persönlich bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein.
Zusatzfahrer können vor Ort kostenlos angemeldet werden. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher der camperboerse.
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
- 5 Tage
- 7 Tage für Einwegmieten
- 10 Tage für Mieten mit Fahrzeugübernahme zwischen 01.04.2023 und 20.04.2023 für die Fahrzeugmodelle Euro Deluxe und Euro Camper
- 10 Tage für Mieten mit Fahrzeugübernahme zwischen 18.12.2023 und 02.01.2024
Mindestmietdauern werden unterjährig angepasst.
Buchungen von 4 oder mehr Fahrzeugen für denselben Zeitraum gelten als Gruppenbuchungen und müssen gesondert bei Apollo angefragt werden, da u.U. andere Raten und Bedingungen gelten. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall direkt.
Die Fahrzeugausstattung ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Fahrzeug-Grundausstattung:
Toilettenpapier, Toilettenchemikalien, Wäscheklammern, Handfeger und -schaufel, Besen, Feuerlöscher, Eimer, Wasserschlauch, Schrubber, Streichhölzer, Gasflasche
Küchenzubehör (Kitchen Kit):
Teller, Schalen, Tassen, Gläser, Messer, Gabeln, Löffel, Flaschenöffner, Dosenöffner, Schüsseln, Bratpfanne, Kochtöpfe, Kochgerät, Kochlöffel, Schneidebrett, Toaster, Wasserkessel, Geschirrtücher
Persönliche Ausstattung pro Person:
Handtuch, Schlafsack oder Decke, Kissen, Kissenbezug, Bettlaken
Ein Erste-Hilfe-Set ist im Fahrzeug vorhanden. Falls das Siegel geöffnet und das Set benutzt wird, wird es Eigentum des Mieters und es werden dafür bei Fahrzeugabgabe 50 NZ$ berechnet.
Wichtiger Hinweis: Obwohl die Fahrzeuge für den Wiederverkauf teilweise mit einer Markise ausgestattet sind, ist die Benutzung dieser nicht möglich und strikt untersagt.
Sie können vorbehaltlich Verfügbarkeit folgende Extras anmieten, die nicht im Standard-Preis enthalten sind, Vorausbuchung ist empfehlenswert:
- Campingtisch pro Miete
- Campingstuhl pro Person/pro Miete
- Campingtisch & Stühle Paket für 2 Personen pro Miete
-Campingtisch & Stühle Paket für 6 Personen pro Miete
- Heizlüfter pro Miete
- Schneeketten für 50 NZ$ pro Miete (Vorausbuchung erforderlich)
- Toilettenchemikalien 3 NZ$ pro Stück
- Baby-/ Kindersitz bzw. Sitzerhöhung pro Miete
- Drop & Go Service*: pro Miete
- Mautpaket für 20 NZ$ pro Miete (30 NZ$ Guthaben)
*Drop & Go Service: Optional für die Kunden vor Ort zubuchbar, welche eine schnelle Fahrzeugrückgabe wünschen und das Fahrzeug nicht reinigen möchten. Dieser Service beinhaltet: Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs, Müll- und Kühlschrankentleerung, Umbau der Liegefläche zu Sofa. Bitte beachten Sie, dass die Toiletten- und Abwassertanks dennoch entleert werden müssen!
1. Propangasfüllung ist nicht im Standard-Preis enthalten. Zu Beginn der Miete sind alle Fahrzeuge mit einer vollen Gasflasche ausgestattet.
Der Vermieter berechnet dafür vor Ort:
- 25 NZ$ für Hitop Campervan, Endeavour und Euro Tourer
- 40 NZ$ für die anderen Modelle
Die Gasflasche muss bei Fahrzeugabgabe nicht mehr aufgefüllt und kann leer zurückgegeben werden.
Baby-/ Kindersitze bzw. Sitzerhöhungen sind in Neuseeland für Kinder bis 7 Jahre oder 26kg Gewicht gesetzlich vorgeschrieben. Baby-/Kindersitze (für Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren) und Sitzerhöhungen (für Kinder von 4 bis 7 Jahren und/oder 14-26 kg Gewicht) können jeweils pro Miete zusätzlich für die gesamte Mietdauer gebucht werden. Wenn Sie vorab bei uns zum All-Inclusive Preis gebucht haben, sind die Sitze im Preis enthalten.
Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. Die Sitze müssen im Voraus gebucht werden und sind nur auf Anfrage je nach Verfügbarkeit sowie gebuchtem Fahrzeugtyp möglich.
Sitzerhöhungen müssen im hinteren Teil des Fahrzeugs angebracht sein und dürfen nicht in der Fahrerkabine befestigt werden. Sie dürfen nur auf Sitzen befestigt werden, die eine Verbindung zum Fahrzeug-Rahmen haben. Eine Befestigung dieser auf Sitzen, die nur eine Verbindung zur Karosserie haben (wie typischerweise die Mittelsitze in der Fahrerkabine) ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen.
Folgende Fahrzeugmodelle und Fahrzeugbelegungen sind möglich:
Endeavour, Euro Camper, Euro Deluxe : 2 Baby-/ Kindersitze oder 2 Sitzerhöhungen oder 1 Baby-/ Kindersitz + 1 Sitzerhöhung
Hitop Camper und Euro Tourer: Keine Baby-/ Kindersitz bzw. Sitzerhöhungs-Befestigung möglich!
Die Fahrzeuge dürfen auf allen geteerten öffentlichen Strassen oder Zufahrten gefahren werden. Erlaubt sind ausserdem als Ausnahmen auch:
- die letzten ungeteerten Zufahrten in Skigebiete
- bis max. 5 km als Zufahrt zu Campgrounds zugelassene, auch ungeteerte Wege
Fahrten auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Gegenden sind verboten und erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Dadurch entstandene Schäden gehen voll zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen, sonst erlischt ebenfalls der Versicherungsschutz.
Für jedes Vergehen bezüglich der nicht erlaubten Gebiete wird eine Strafgebühr in Höhe von 300 NZ$ erhoben.
Folgende Strecken dürfen nicht befahren werden:
- Skippers Road (Queenstown)
- The Crown Range Road/Cardrona Valley Road (zwischen Arrow Junction nach Cardrona)
- Ninety Mile Beach (Northland)
- Wanaka Mt. Aspiring Road hinter der Ausfahrt Treble Cone
- The Forgotten Highway (State Highway 43 von Taumaranaui nach Stratford)
- Strecken nördlich von Colville und Wakawau Township (Coromandel Halbinsel)
Für Fahrten in diese Regionen trägt der Mieter immer das volle Risiko und alle Kosten selbst, es besteht dafür kein Versicherungsschutz.
Änderungen der befahrbaren Strecken durch den Vermieter jederzeit vorbehalten!
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen innerhalb Neuseelands und mit allen Modellen auf Anfrage und nur bei Buchung vorab möglich. Dafür anfallende Gebühren siehe Oberpunkt ZUSATZKOSTEN.
Auckland und Christchurch
Montag bis Sonntag von 08.00 - 16.00 Uhr.
Am 07.04.2023, 25.12.2023 und 01.01.2024 bleiben alle Stationen geschlossen.
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, jedoch bis 30 Minuten vor Schliessung der Station.
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten, spätestens jedoch bis 30 Minuten vor Schliessung der Station.
WICHTIG: Sollte Ihr Rückflug bis Mittag erfolgen, empfehlen wir dringend die Abgabe Ihres Fahrzeuges bereits am Vortag und Buchung einer Hotelübernachtung.
Wenn das Fahrzeug früher als vertraglich vereinbart zurückgegeben wird, ist keine Erstattung möglich.
Wenn das Fahrzeug nicht am vereinbarten Depot, zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Verlängerungen der Miete nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters zur Standardrate möglich. Diese Rate muss nicht der gebuchten Rate entsprechen. Die Bezahlung ist sofort vor Ort per Kreditkarte erforderlich (telefonisch oder an der nächsten Apollo Station), nicht erst bei der Fahrzeugrückgabe.
Für nicht genehmigte Verlängerungen der Mietdauer werden bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges Zusatztage zu gesonderten Gebühren (doppelter Tagesmietpreis, ggf. zusätzliche Rückführgebühren vom anderen als dem gebuchten Depot) in Rechnung gestellt. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich. Dafür können Einweggebühren sowie zusätzliche Gebühren von mindestens 750 NZ$ anfallen.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird, Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Gas und Treibstoff nicht aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren und Zusatzkosten (siehe Oberpunkt SONSTIGES, Endreinigung).
Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland und in Christchurch an.
Auckland:
Christchurch:
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.
Der Vermieter behält sich vor, für Fahrzeuge, deren Innenraum stark verschmutzt ist, eine Reinigungsgebühr bis zu 250 NZ$ zu erheben. Falls vorhanden, müssen Toilette und Abwassertank entleert werden, Treibstofftanks müssen gefüllt sein oder es können dafür weitere Gebühren erhoben werden. Propangas muss bei Fahrzeugabgabe nicht mehr aufgefüllt werden und kann leer zurückgegeben werden, wenn die entsprechende Gebühr bezahlt wurde. Details zur Endreinigung (Drop & Go) und Propangasfüllung (siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG, Extras). Rauchen ist in den Fahrzeugen strikt untersagt, bei Zuwiderhandlung fällt eine Reinigungsgebühr bis zu 300 NZ$ an.
Trotz regelmässigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich innerhalb 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Zusätzlich bietet Apollo einen gebührenfreien Telefonservice an. Dieser steht Ihnen 24 Stunden täglich zur Verfügung. Alle Apollo Fahrzeuge sind auch bei der New Zealand Automobile Association (NZAA) registriert. Deren Service ist kostenlos, ausser das Problem ist durch Ihr Eigenverschulden entstanden.
Kleine Reparaturen bis zu 100 NZ$ können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über 100 NZ$ muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält Apollo nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, sind Ansprüche hinterher ausgeschlossen. Für Ansprüche, die beim Vermieter nach Rückgabe des Fahrzeugs angemeldet werden, ohne dass der Vermieter während der Mietdauer informiert wurde, leistet der Vermieter keine Erstattung.
Keine Erstattung erfolgt außerdem bei Defekten an WiFi, GPS, Radio, Flachbildschirm, CD oder DVD Player, Markise, Tempomat, etc. In folgenden Fällen leistet der Vermieter ebenfalls keine Erstattung:
- Schäden an der Klimaanlage bei Temperaturen über 36 Grad Celcius
- Defekte an der Gas- oder Elektroheizung bei Temperaturen unter 4 Grad Celcius
- Frostschäden an der Wasserpumpe bei Temperaturen unter 2 Grad Celcius Wichtiger Hinweis: Obwohl die Fahrzeuge für den Wiederverkauf teilweise mit einer Markise ausgestattet sind, ist die Benutzung dieser nicht möglich und strikt untersagt.
Die Mitnahme von Haustieren (nur Hunde) ist nach schriftlicher Anmeldung gegen eine Gebühr von 250 NZ$ erlaubt, die Gebühr entfällt für Blinden/Servicehunde. Bei extremer Verschmutzung fällt ggf. eine weitere vor Ort zu zahlende Gebühr an.
Rauchen ist strikt untersagt! Bei Missachtung können Reinigungsgebühren bis zu 300 NZ$ anfallen.
ApolloConnect ist die speziell entwickelte App für Kunden, die in Australien und Neuseeland reisen.
Die kostenlose App bietet den Kunden alle notwendigen Informationen, um die Reise noch besser zu gestalten. Die App wurde entwickelt, um:
- Das Urlaubserlebnis der Kunden zu verbessern, indem der Vermieter vor der Abholung „How to Videos“ bereitstellt, so dass Sie sich mit dem Fahrzeug vertraut machen können, bevor Sie in der Station ankommen und sich auf eventuelle Fragen vorbereiten können
- Aufklärung der Kunden über den Umgang mit dem Fahrzeug und sichere Fahrpraktiken
- Bereitstellung der Vermieter-Kontaktdaten, um den Urlaub zu verlängern, den Pannendienst zu kontaktieren, sonstige Anfragen per E-Mail zu stellen und Antworten auf FAQs
- Bereitstellung von Informationen über Campingplätze während der Fahrt und Möglichkeit zur Buchung von Campingplätzen
- Suchen und buchen von günstigen Angeboten für Attraktionen und Aktivitäten -
Finden Sie hilfreiche Reiseinformationen wie Stationsstandorte, nahe gelegene Tankstellen, Entsorgungsstationen, Supermärkte und Geldautomaten.
Kunden können die App bei Google Play oder im App Store herunterladen.
Für die Monate Oktober bis März sollten Sie vorab eine Reservierung für die Fähre von der Nord- zur Südinsel (bzw. umgekehrt) vornehmen. Die Überfahrt dauert etwa 3,5 Stunden und ist ein tolles Erlebnis. Sie können bestätigte Termine vor Ort telefonisch ändern, falls die entsprechende Verfügbarkeit gegeben ist (bis 1 Tag vor der gebuchten Überfahrt kostenlos).
Sie finden auch alle Informationen und direkte Buchungsmöglichkeit im Internet unter INTERISLANDER, wo Sie auch selbst direkt buchen können.
Wichtig: Wir empfehlen für ein Fahrzeug mit mindestens 7,70m Länge zu reservieren. Auch wenn Sie ein kleines Fahrzeug gebucht haben, sollten Sie für diese Länge reservieren, da es in Neuseeland häufiger zu Upgrades auf eine größere Fahrzeugkategorie kommen kann.
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
Der Vermieter bietet einen kostenlosen Transferservice zwischen Flughafen und Vermietstation in Auckland und in Christchurch an.
Auckland:
Christchurch:
Entfernung vom Flughafen: ca. 1,4 km
Entfernung von der Stadt: ca. 26 km
Entfernung vom Flughafen: ca. 0,75 km
Entfernung von der Stadt: ca. 10 km