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Einreisebestimmungen für Afrika

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über alle notwendigen Dokumente

Urlaub in Afrika
2 Vermieter in 5 Städten

Einreisebestimmungen nach Südafrika, Namibia, Botswana, Swaziland, Sambia, Lesotho, Simbabwe und Mosambik

Einreisebestimmungen als PDF Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige
Einreisebestimmungen als PDF Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige
Einreisebestimmungen als PDF Einreisebestimmungen für Österreichische Staatsangehörige

Für alle anderen Länder im südlichen Afrika finden Sie die Einreisebestimmungen sowie aktuelle Sicherheits-
hinweise und weitere hilfreiche Informationen auf der Website des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/

Reisende müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Lande verfügen und die Ausreise muss gesichert sein (Rückflugticket o.ä). Weitere Informationen sind auf den Webseiten der südafrikanischen und namibischen Botschaft, sowie beim jeweiligen Fremdenverkehrsamt abrufbar.

Grenzübergänge

Autoreisende, die von Südafrika aus in Nachbarländer einreisen wollen, sollten die Öffnungszeiten der Grenzen beim Department of Home Affairs abfragen oder die Website prüfen: http://www.home-affairs.gov.za/index.php/immigration-services/south-african-ports-of-entry/
Für Reisen in die Nachbarländer sind teilweise Permits oder Visa erforderlich. Diese werden teils von den Vermietern, teils an der Grenze erteilt.

Impfungen

Sind nicht vorgeschrieben ausser gegen Gelbfieber bei Einreise aus einem gefährdeten Gebiet (auch Livingstone Nationalpark/Sambia). Die Einnahme einer Malaria-Prophylaxe ist für bestimmte Regionen empfehlenswert.
Aktuelle Informationen zu Impfbestimmungen sowie über die unterschiedlichen Medikamente und deren Einnahme erfragen Sie bitte bei Ihrem Arzt oder einem Tropeninstitut.

Die camperboerse übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der oben aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.