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Wichtige Tipps bei Wohnmobilmieten in Afrika

Ein Basis- oder CDW-Versicherungsschutz (CDW = Collission Damage Waiver) für Ihr Fahrzeug ist meistens im Tagespreis enthalten. Diese Versicherung tritt bei Verkehrsunfällen, Vandalismus und Diebstahl in Kraft.

Je nach Vermieter und Abschluss einer Zusatzversicherung haben Sie einen Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe zu tragen.

Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia oder den angrenzenden Ländern. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe des Selbstbehalts, egal wer den Unfall verursacht hat. Die Selbstbeteiligung wird sofort einbehalten. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet.

WICHTIG: Bekennen Sie sich nie schuldig und machen Sie kein Angebot, den Schaden zu übernehmen!

Informationen zu den Versicherungsleistungen und Zusatzversicherungen zur Reduzierung des Selbstbehalts finden Sie auf unseren Seiten der jeweiligen Vermieter.

Zur Reduzierung des Selbstbehalts der CDW-Versicherung bieten die Vermieter Zusatzversicherungen an. Detaillierte Informationen darüber finden Sie jeweils auf unseren Vermieter-Seiten.

Ausschlüsse

Generell nicht versicherbar sind Schäden, die durch vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs, grobe Fahrlässigkeit und mutwilliges oder gesetzwidriges Handeln (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) entstehen.

Details siehe jeweils bei den Bedingungen der Vermieter.