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Fahrzeugversicherung für Ihren Wohnmobilurlaub in Neuseeland

Fahrzeug-Versicherung

Der CDW-Versicherungsschutz (CDW = Collission Damage Waiver) für Ihr Fahrzeug ist meistens im Tagespreis enthalten. Die CDW tritt bei Verkehrsunfällen, Vandalismus und Diebstahl in Kraft. Je nach Vermieter und Abschluss einer Zusatzversicherung haben Sie einen Selbstbehalt in unterschiedlicher Höhe zu tragen. Die CDW erstreckt sich nicht auf selbstverschuldete Schäden wie solche an der Inneneinrichtung, am Dach, an der Windschutzscheibe, am Unterbau der Fahrzeuge wie zum Beispiel Achsen, Ölwanne, Auspuffanlage usw. Hier ist grosse Sorgfalt durch den Mieter notwendig.

In Neuseeland besteht keine obligatorische Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht haftet der Mieter in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt aller Versicherungen gilt jeweils pro Schaden und nicht pro Miete!

Informationen zu Zusatzversicherungen zur Reduzierung des Selbstbehalts finden Sie auf unseren Seiten der jeweiligen Vermieter.

Ausschlüsse

Generell nicht versicherbar sind Schäden, die durch vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs, grobe Fahrlässigkeit und mutwilliges oder gesetzwidriges Handeln (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) entstehen.